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Nutzungsrechte: so berechnest Du sie richtig!

So berechnest Du einfach und rasch die Nutzungsrechte

Die berühmten Nutzungsrechte: meist nur bekannt als „Lizenz“ oder „zur freien Nutzung“ 

So wirklich auskennen tun sich damit die Wenigsten. Vor allem wenn es um die Berechnung geht.

Was sind Nutzungsrechte / Nutzungsbewilligungen?

Die Nutzungsrechte sind gleichzusetzen mit den Tantiemen in der Musik. Der Urheber erschafft ein Werk und derjenige, der es kommerziell für sich nutzen möchte bezahlt dafür dass er es eben nutzen kann. Nutzungsrechte kann jeder, der ein Werk erstellt, verrechnen.

Bitte nicht verwechseln mit Urheberrechten – das ist ein ganz anderes Paar Schuhe!

Das Urheberrecht ist unverkäuflich und liegt daher auch immer beim Urheber (slo dem, der das Logo, das Design, das Foto,…. erstellt hat)

Nutzungsbewilligungen gibt es z.B. für:
  • Illustration
  • Grafiken aller Art
  • Logo /Corporate Design
  • Fotos
  • Infografiken
  • Zeichnungen
  • Kalligrafien
  • uvm

So berechnest Du ganz einfach die Nutzungsrechte:

Für die Berechnung gibt es vier verschiedene Faktoren, die sich an der Art der (voraussichtlichen) Nutzung orientieren:

Je nachdem wie das Werk genutzt wird werden die einzelnen Faktoren ausgesucht und dann mit dem Honorar multipliziert.

Damit Du die Tabelle nicht auswendig lernen musst kannst Du sie HIER herunterladen!

 

räumlich:

  • lokal:              0,1
  • regional:        0,2
  • national:        0,5
  • europaweit:  1,0
  • weltweit:       2,0

zeitlich:

  • 3 Monate:      0,1
  • 1 Jahr:           0,2
  • 5 Jahre:         0,3
  • 10 Jahre:       0,7
  • unbegrenzt:  2,0

Art der Nutzung:

  1. einfache Nutzung: 0,1 – 1,5
  2. ausschließliche Nutzung:
  • ohne Weitergabe an Dritte: 0,7 – 1,8
  • mit Weitergabe an Dritte: 1,1 – 2,0

Art des Auftrags:

einmalig bis Dauerauftrag: 0,75 – 1,5

Rechenbeispiel

Wenn Du nicht selbst rechnen magst kannst Du bei Design Austria den Nutzungsrechte-Kalkulator verwenden:

NUTZUNGSRECHTE KALKULATOR von DESIGN AUSTRIA

In den Rechten sind  nicht die offenen Dateien enthalten!

Prinzipiell ist kein Designer dazu verpflichtet, die offenen Dateien herauszugeben. Wie Du das letztendlich handhabst bleibt aber Dir überlassen.

Wenn Du die Daten rausgeben willst dann kann dafür das 3-4 fache des Basis-Honorars verlangt werden.

Ich gebe jedenfalls keine offenen Daten her. Auch nicht gegen Honorar.

Ob Du  Nutzungsrechte berechnest bleibt natürlich Dir überlassen! Viele Kunden sind auch nicht bereit, diese (doch oft teuren) Rechte zu bezahlen.

Du musst Dich halt entscheiden: Darauf verzichten oder auf den Kunden verzichten! Viele Kunden / StartUps wissen auch gar nichts darüber – da liegt es an Dir, diese zu erklären.

PRO-TIPP:

Gerade bei StartUps sind Nutzungsrechte ein Thema. Viele lehnen dann Dein Angebot ab, weil es für sie zu teuer wäre. Da kannst Du aber den Kunden dann entgegenkommen: verrechne doch erst mal nur die Basis-Rechte wie z.B. lokal/ein Jahr/einfach/Folgeauftrag.

Das schraubt den Endpreis dann doch wesentlich herunter und das Unternehmen hat dann ein Jahr Zeit, sich zu behaupten. Leider gehen viele StartUps auch wieder pleite – daher ist die Begrenzung auf ein Jahr durchaus sinnvoll. Besteht die Firma weiter kannst Du dann die „größeren“ Nutzungsrechte nachverrechnen.

Wenn Du ein Angebot erstellst dann  schreib alles detailliert dazu, nicht nur die Endsumme. Dann weiss Dein potentieller Kunde wie sich der (hohe) Preis zusammensetzt und wird ihn wahrscheinlich eher akzeptieren. Transparenz in der Preisgestaltung ist nicht unwesentlich!

Was ist das Urheberrecht?

Wie schon oben kurz erwähnt ist das Urheberrecht etwas Anderes als das Nutzungsrecht. Urheber ist jeder, der ein neues Werk schafft – also ein Foto knipst, ein Logo designt, einen Text sich ausdenkt.

Der Kreator hat automatisch das Urheberrecht! Das heißt dann für alle anderen, dass sie nicht so einfach das Werk – egal was es ist – benutzen dürfen. Selbstbedienungsladen ist nicht!

Und genau deswegen gibt es die Nutzungsrechte.

Das Urheberrecht schützt den Künstler, Grafiker, Musiker, Texter,…. vor Verletzungen des geistigen Eigentums und stellt sicher, dass er für seine Arbeit auch entlohnt wird.

Nutzungsrechte kann daher auch nur der Urheber erteilen.

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